Aus- und Weiterbildung wird für Versicherungsvermittler zur Pflicht

22.7.2021 – Die Teilrevision des Versicherungsaufsichtsgesetzes VAG ist zwar noch nicht ganz über die Bühne. Es zweifelt aber kaum wer daran, dass auch der Ständerat diese Revision beschliessen wird. Ein neues Element wird die Aus- und Weiterbildungspflicht für alle Versicherungsvermittler sein.

Der Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft VBV ist bereits daran seine Vermittlerqualifikation zu überarbeiten. Künftig werden alle Versicherungsvermittler – ob Angestellte, gebundene oder ungebundene Vermittler – mittels einer anerkannten Ausbildung eine Vermittlerqualifikation benötigen und regelmässig Weiterbildungen absolvieren müssen.

Auch die Krankenversicherer haben die Zeichen der Zeit erkannt und verlangen von ihren externen Vermittlern innert Jahresfrist den Eintrag im Cicero-Register. Dies führt faktisch schon vor Einführung des revidierten VAG zu einer Ausbildungspflicht.

Zum Themenkreis ist vor wenigen Tagen ein interessanter Artikel in der HZ Insurance publiziert worden:

https://www.handelszeitung.ch/insurance/broker-faktisch-zur-vermittlerprufung-gezwungen