Bitcoins vererben – wie geht das?

21.9.2020 – Aktuelle Studien zeigen, dass 3 bis 4 Millionen Bitcoins verloren sind, weil ihre Besitzer die Zugangsschlüssel nicht mehr finden. Das macht in Franken ausgedrückt im Moment einen Wert von über CHF 30 Milliarden aus – erschreckend! Heute sind rund 18,5 Millionen Bitcoins im Umlauf, und da gingen rund 20% bereits verloren. Das definierte Maximum wird bei 21 Millionen Coins liegen.

Den Zugangsschlüssel verlieren ist das eine, aber was geschieht mit Bitcoins im Todesfall des Besitzer? Was regelt man da sinnvollerweise?

Erstens gilt es festzuhalten, dass Bitcoins zum Vermögen des Besitzers gehört. Auch in der Steuererklärung ist der Wert der Bitcoins zu erfassen. Seit dem Jahr 2015 ist auf der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) ein Jahresendkurs von Bitcoin erfasst.

Da Bitcoins Vermögen darstellen, die auch entsprechend in der Steuererklärung aufzuführen sind, gehören sie im Todesfall eines Besitzers oder einer Besitzerin zum Nachlass. Entsprechend gilt auch hier das Erbrecht mit der gesetzlichen Erbfolge und den üblichen Verfügungsmöglichkeiten mittels Testament oder Erbvertrag. Es gilt also wie bei anderen Vermögenswerten zu überlegen und zu planen, welchen Erben was zukommen soll. Es empfiehlt sich, die Nachlassplanung periodisch zu überprüfen, da der Wert der Bitcoins – wie auch jener anderer Kryptowährungen – grossen Schwankungen unterliegt.

  • Bitcoins laufend in der Steuererklärung erfasst
  • Nachlassregelung erfasst

also alles paletti?

NEIN! Der Zugriff auf die Bitcoins ist nur mit dem sogenannten Private Key möglich. Die Sicherheitsstruktur des privaten Schlüssels hilft, einen Besitzer oder eine Besitzerin vor Diebstahl oder unbefugtem Zugriff zu schützen. Ohne diesen digitalen privaten Schlüssel, können Erben aber auch nicht auf die Bitcoins zugreifen. Deshalb ist der Private Key die wichtigste zu vererbende Information. Die meisten Investoren speichern ihren Private Key in Wallets (digitale Brieftasche). Nun gilt es, die Information für die Erben sicherzustellen, damit nur diese auf den Private Key Zugriff erhalten. Somit sollte zuhanden der Erben eine klare Anleitung mit den wichtigen technischen Informationen verfasst werden. Sinnvollerweise wird diese Anleitung nur jenen oder jenem Erben zugänglich gemacht, den oder die man auch in einem Testament oder Erbvertrag bedacht hat. Andere involvierte Parteien (Notar, Behörden, andere Erben) sollten diese sensiblen Informationen nicht erhalten.

Fazit: Das Vererben von Bitcoins und anderen Krypowährungen ist nicht ohne. Eine klassische letztwillige Verfügung reicht hierzu nicht aus. Vielmehr gilt es die wichtigsten Informationen (primär den Private Key) an die bedachten Erben weiterzugeben.