Bundesrat passt 4 Verordnungen in der Beruflichen Vorsorge an

26.08.2020 – Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 26. August 2020 punktuelle Anpassungen von vier Verordnungen zur beruflichen Vorsorge verabschiedet. Die Änderungen sind nötig, um die Bestimmungen an aktuelle finanzielle und versicherungstechnische Entwicklungen anzupassen. Zudem werden mehrere Parlamentsaufträge umgesetzt, zum Beispiel, dass auch Freizügigkeitseinrichtungen und Einrichtungen der 3. Säule Kapitalleistungen kürzen oder verweigern können, wenn die begünstigte Person den Tod der versicherten Person vorsätzlich herbeigeführt hat. 

Für weitere Informationen: https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-80163.html

Quelle: Der Bundesrat