Bundesrat will Besteuerung von Leibrenten anpassen

03.04.2020 – Leibrenten werden im heutigen Zinsumfeld zu hoch besteuert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. April 2020 eine Vernehmlassungsvorlage verabschiedet, welche die Besteuerung den Anlagebedingungen anpassen will. Kurzfristig ist mit Mindereinnahmen für Bund und Kantone zu rechnen.

Von Leibrenten wird derzeit ein pauschaler Anteil von 40 Prozent als Ertrag besteuert. Das ist im heutigen Zinsumfeld zu hoch. Künftig soll der steuerbare Ertragsanteil flexibel dem Zinsumfeld angepasst werden. Bei Leibrenten und Verpfründungen wird gemäss Vorlage der steuerbare Ertragsanteil mit einer Formel in Abhängigkeit von der Rendite 10-jähriger Bundesobligationen ermittelt. Bei Leibrentenversicherungen wird der steuerbare Ertragsanteil mit einer Formel in Abhängigkeit vom FINMA-Höchstzinssatz berechnet. Die heutige systematische Überbesteuerung von Rentenleistungen wird damit beseitigt sowie bei Rückgewähr und Rückkauf von Leibrentenversicherungen deutlich gemildert.

Finanzielle Folgen

Da das heutige Steueraufkommen aus Leibrentenversicherungen sowie Leibrenten- und Verpfründungsverträgen nicht bekannt ist, können die kurzfristig zu erwartenden Mindereinnahmen nur grob geschätzt werden. Beim Bund resultieren Mindereinnahmen von geschätzten 10 Millionen Franken, bei den Kantonen und Gemeinden handelt es sich um geschätzte 50 Millionen Franken. Längerfristig können sich Mehr- oder Mindereinnahmen ergeben, weil die finanziellen Auswirkungen von den künftigen Anlagebedingungen abhängen.

Die Vorlage setzt die von den Eidgenössischen Räten überwiesene Motion (12.3814) «Stopp der Steuerstrafe in der Säule 3b. Bei Kapitalbezug den Ertragsanteil statt die Kapitaleinlage besteuern» um.

Quelle: ESTV