Nach dem FIDLEG nun das VAG – neue Regeln im Versicherungsvertrieb in Sicht

7.12.2020 – Im Rahmen der Beratungen zum FIDLEG wurde beschlossen, das Versicherungsgeschäft nicht dem neuen Bundesgesetz zu unterstellen. Im Gegenzug war aber klar, dass dies einen Einfluss auf die Teilrevision des VAG haben wird. Nun ist klar was der Bundesrat dem Parlament unterbreitet. Das Parlament wird als nächstes im Jahre 2021 seine Beratungen führen. Ein Inkraftsetzen ist wohl frühestens per 2022 zu erwarten.

Einige der Anpassungen werden einen erheblichen Einfluss auf die Arbeit von Versicherungsvermittlern haben – egal ob Aussendienst, gebundene oder ungebundene Vermittler. Hier einige wichtige vorgesehene Anpassungen:

  • Das Beraterregister soll nur noch für die ungebundenen Vermittler geführt werden. Alle anderen Personen werden nicht mehr weiter im Beraterregister der FINMA geführt. Makler werden entscheiden müssen, ob sie ihr Geschäftsmodell als gebundener oder ungebundener Vermittler führen wollen.
  • Aus- und Weiterbildungspflichten werden für alle Kundenberatenden gelten – egal ob im Beraterregister der FINMA eingetragen oder nicht.
  • Neue Transparenzregeln zu Entschädigungen sollen eingeführt werden.
  • Anteilsgebundene Lebensversicherungen (Fondspolicen und weitere) und auch gewisse weitere Versicherungen werden neu als „qualifizierte Lebensversicherungen“ geführt und neue Regeln eingeführt. Analog zum Anlagegeschäft nach FIDLEG werden hier ganz ähnliche Auflagen eingeführt (Basisinformationsblatt, Einhalten von Verhaltensregeln etc.)

Weitere Informationen zur Teilrevision des VAG finden sich hier (Botschaft): https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2020/8967.pdf