Neue umfassende Branchenvereinbarung im Krankenkassenbereich

28.1.2020 – Die Krankenversicherer haben sich auf eine Vereinbarung gegen die telefonische Kaltakquise und für die Begrenzung der Provisionen geeinigt. Diese betrifft die Grund- und die Zusatzversicherungen. Mit verbindlichen Qualitäts- und Transparenzmassnahmen soll mehr Rechtssicherheit zu Gunsten der Kundinnen und Kunden geschaffen werden. Die freiwillige Vereinbarung tritt per 1. Januar 2021 in Kraft.

Dies publizierten die Branchenorganisationen Curafutura und SantéSuisse vor wenigen Tagen via eine Medienmitteilung. Im Kern betrifft dies die folgenden Aspekte:

  • Verzicht der Krankenversicherer auf Kaltakquisition via Telefon
  • Provisionen in der Grundversicherung werden auf CHF 70 und bei Zusatzversicherungen auf eine Jahresprämie begrenzt
  • Ein neues Schiedsgericht soll griffige Massnahmen treffen können. Bussen können bis zu CHF 100’000 (Grundversicherung), bzw. CHF 500’000 (Zusatzversicherung) ausmachen
  • Es werden umfassende Qualitätsstandards für die Beratung gesetzt (Protokollierung, Transparenz, Widerrufsrecht etc.)

Links zur neuen Branchenvereinbarung:

www.curafutura.ch/

https://www.santesuisse.ch/politik-medien/kommunikation/communiques-und-medien- konferenzen