Revidiertes Erbrecht tritt am 1.1.2023 in Kraft

20.5.2021 – Gestern hat der Bundesrat das neue Erbrecht (Teilrevision des Zivilgesetzbuchs) per 1.1.2023 in Kraft gesetzt. Im vergangenen Winter hatte das Parlament die letzten offenen Fragen bereinigt und am 10. April 2021 lief die Referendumsfrist ungenutzt ab. Damit ist die Erbrechtsrevision definitiv beschlossen.

In unserer Mendo-Info haben wir bereits über die Revision berichtet.