Soll der „digitale Nachlass“ geregelt werden?

26.03.2018

Unsere Gesellschaft ist immer digitaler unterwegs – keine erstaunliche Feststellung! Hingegen dürfte eher eine Minderheit Regelungen für ihren Todesfall getroffen haben, was die Erben vor Probleme stellen kann. Gewisser digitaler Besitz fällt in den Nachlass, anderes eben nicht. Und wo sind die Passwörter?

Im Nachlass erfasst

Bei digitalen Bankkonten und –depots ist die Angelegenheit klar: Die Erben sind die Rechtsnachfolger. Ehevertrag, Testament, Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge sind da relevant. Elektronische Bücher, Musik, Filme und so weiter gehören auch in die Erbmasse, wenn diese gekauften Titel beim Verstorbenen auf einer Festplatte oder sonst einem Datenträger geladen wurden.

Problematische Situation bei eWallets

Bitcoins und andere Kryptowährungen werden in sogenannten eWallets aufbewahrt. Ohne den privaten Schlüssel des Verstorbenen geht da gar nichts. Bei konkreten Hinweisen in Steuerunterlagen beispielsweise besteht allenfalls noch eine Chance an das Guthaben zu kommen. Ansonsten dürfte dieses Vermögen für die Erben verloren sein.

Clouds, Social Media, Mailaccounts

E-Books, Musik (zB. iTunes) und so weiter, die sich in einer Cloud befinden verfallen mit dem Tod, da hierfür nur ein Nutzungsrecht besteht, welches mit dem Tod erlischt. Solange der verstorbene Nutzer angemeldet bleibt ist dies nicht problematisch. Ein Account wird in der Regel erst mit dem Antrag der Erben gelöscht. Falls ein Abodienst mit monatlichen oder jährlichen Raten bezahlt wird, sollten die Erben daran denken, dies zu löschen/künden.

Auf berufliche Netzwerke sowie Internet- und Maildienste können Erben teilweise zugreifen, müssen aber eine Zustimmung aller Erben vorweisen. Konten werden bei Hinweis auf einen Todesfall auf inaktiv gestellt.

Bei gewissen Social-Media-Plattformen gehören Daten nicht dem Verstorbenen und auch nicht den Erben, da die Urheberrechte in Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegbedungen sind (z.B. Facebook, Instagram und Snapchat). Ob dies rechtens ist oder nicht müsste ein Gericht am Ort des Gerichtsstands klären: In den USA.

Was tun?

Je nach Plattform oder Dienst ist die Lage also nicht so klar. Am besten wird nebst dem „traditionellen Nachlass“ auch der „digitale Nachlass“ frühzeitig geregelt. Dazu kann ein Verwalter des Online-Nachlasses eingesetzt werden. Sinnvollerweise werden Passwörter etc. diesem Verwalter für einen Todesfall auch zugänglich gemacht.