Anpassungen bei der Rückforderung der Verrechnungssteuer

21.11.2018

Die Verrechnungssteuer soll auch dann zurückerstattet werden, wenn die Einkünfte in der Steuererklärung fahrlässig nicht deklariert wurden. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. März 2018 beschlossen und die Botschaft ans Parlament verabschiedet. Das Parlament hat das Dossier in der Herbstsession 2018 behandelt.

Der Anspruch auf Rückerstattung der Verrechnungssteuer bleibt gemäss der beschlossenen Revision bestehen, wenn die Einkünfte oder das Vermögen in der Steuererklärung fahrlässig nicht deklariert wurde und in einem noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Veranlagungs-, Revisions- oder Nachsteuerverfahren nachträglich angegeben oder von den Steuerbehörden selbst aufgerechnet werden. Es ist davon auszugehen, dass kein Referendum gegen diese Revision zustande kommt und diese somit auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten wird.